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Versicherungsrecht-Ratgeber

Auf dieser Internetseite finden Sie umfangreiche rechtliche Informationen rund um die Themen Recht der Versicherung, Versicherungsvertrag, Lebensversicherung, Versicherungsarten, Unfall, Versicherungsprozess und Schaden.

Der vorliegende Versicherungsrecht-Ratgeber befasst sich mit dem Privat-Versicherungsrecht. Dieses Rechtsgebiet beschäftigt zunehmend Gerichte und Rechtsanwälte. Bereits im Jahr 2000 gab es in Deutschland rund 500 Mio. Versicherungsverträge mit jährlich ca. 50 Mio. Schadenfällen. Allein im Jahre 2006 wurden von den Versicherungen Leistungen in Höhe von 142 Milliarden Euro erbracht.

Bereits bei der Begründung des Versicherungsvertrages gibt es zahlreiche Probleme zu beachten. Was sind AVB? Kann ich als Versicherungsnehmer den Vertrag widerrufen? Welche Angaben muss ich dem Versicherer bei Vertragsschluss machen?

Dies setzt sich fort im Schadensfall. Was sind eigentlich Obliegenheiten und welche davon sind für mich als Kunde des Versicherers wichtig?

Bei einem denkbaren Rechtsstreit mit dem Versicherer muss schließlich zwingend bedacht werden, ob man als Versicherungsnehmer beispielsweise Fristen beachten muss.

Insgesamt darf das Privat-Versicherungsrecht als kompliziertes aber auch sehr wichtiges Rechtsgebiet bezeichnet werden: Im Schadensfall steht evtl. die - wirtschaftliche - Existenz des Versicherungsnehmers auf dem Spiel. Und deshalb ist es wichtig, nicht nur die gesetzlichen und vertraglichen Vorgaben sondern vor allem auch die maßgebliche Rechtssprechung des Bundesgerichtshofs (BGH) zu kennen und zu beachten.

Die nachfolgenden Informationen sollen dabei helfen, rechtliche Fehler beim Abschluss, der Durchführung der Versicherungsverträge und insbesondere im Schadensfall zu vermeiden. Diese Informationen können und wollen aber eine anwaltliche Beratung nicht ersetzen. Aufgrund der - noch darzustellenden - Spezialität des Versicherungsrechts sollte der Versicherungsnehmer im Zweifelsfalle sich nicht scheuen, bei einem Rechtsanwalt seines Vertrauens nachzufragen. Es hat gute Gründe gegeben, dass die Bundesrechtsanwaltskammer seit einigen Jahren die Ausbildung zum "Fachanwalt für Versicherungsrecht" fördert.

Mit Hilfe der nachstehenden Seiten kann der aufgesuchte Anwalt gezielt auf konkrete Fragen angesprochen werden. Das spart Zeit, Kosten und unnötigen Aufwand.

Der interessierte Leser sei bereits an dieser Stelle darauf hingewiesen, dass durch die "VVG-Reform" das gesamte Versicherungsrecht zum 01.01.2008 einschneidende Änderungen erfahren hat. Diese Änderungen wurden bereits in den vorliegenden Versicherungsrecht-Ratgeber eingearbeitet.

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