Rechtsanwältin Eva Mustermann, Musterstraße 1, 12345 Musterhausen, Tel.: 01234/56789, eva@mustermann.de
Versicherungsrecht-Ratgeber
Auf dieser Internetseite finden Sie umfangreiche rechtliche Informationen rund um die Themen Recht der Versicherung, Versicherungsvertrag, Versicherungsarten, Unfall, Versicherungsprozess und Schaden.
Nach Angaben des Gesamtverbandes der deutschen Versicherungswirtschaft haben die Deutschen derzeit rund 450 Millionen Versicherungsverträge abgeschlossen. Dies bedeutet, dass jeder Bundesbürger im Schnitt sechs Versicherungen vorhält.
Hinter dieser enormen Anzahl von Verträgen verbirgt sich natürlich auch ein riesiges wirtschaftliches Potential. So nehmen die Versicherungsunternehmen jährlich rund 179 Milliarden Euro an Prämien ein, die die Versicherungsnehmer auf ihre Policen bezahlen.
Dabei verläuft die Abwicklung von Versicherungsverträgen naturgemäß nicht immer reibungslos. Dazu ist die Interessenlage von Versicherungsunternehmen einerseits und Versicherungsnehmer andererseits zu unterschiedlich.
Der Versicherungsnehmer wünscht sich einen starken Partner an seiner Seite, der ihm für unvorhergesehene Schadensfälle oder Aufwendungen einen finanziellen Ausgleich leistet. Um dieses Risiko abzudecken, bezahlt der Versicherungsnehmer seine Beiträge an das Versicherungsunternehmen. Das Versicherungsunternehmen wiederum ist über den Eintritt des Versicherungsfalls alles andere als erfreut. Jeder Haftpflichtschaden, der reguliert werden muss und jede Hausratversicherung, die vom Versicherten in Anspruch genommen wird, trübt das wirtschaftliche Ergebnis des Versicherungsunternehmens und schmälert den Gewinn.
Nachvollziehbar ist, dass vor diesem Hintergrund zwischen Versicherungsnehmer und Versicherer im Ernstfall auch viel gestritten wird. Dabei drehen sich Versicherungsfälle in aller Regel um die Auslegung der abgeschlossenen Versicherungsverträge, die Wirksamkeit von einzelnen Vertragsklauseln, um die Verletzung von Vertragspflichten durch einen der Vertragspartner und die Höhe der von der Versicherung zu erbringenden Leistung.
All diese Punkte können bei jeder Art von Versicherung, seien es Sachversicherungen wie zum Beispiel die Wohngebäudeversicherung, Haftpflichtversicherungen, Personenversicherungen, wie beispielsweise die Krankenversicherung, oder Vermögensschadensversicherungen streitig werden. Kann keine einvernehmliche Lösung zwischen den Parteien gefunden werden, hilft oftmals nur der Gang vor das Gericht. Dass in diesem Fall zuweilen ein und dasselbe Versicherungsunternehmen über eine bestehende Rechtsschutzversicherung für die Kosten eines gegen das Versicherungsunternehmen selber gerichteten Prozesses aufkommen muss, mutet manchmal seltsam an.
Dieser Versicherungsrecht-Ratgeber soll allerdings dabei helfen, Streitigkeiten auf dem Gebiet des Versicherungsrechts zu vermeiden. Hierzu enthält der Ratgeber umfassende Hinweise, die man bei Abschluss und Abwicklung eines Versicherungsvertrages beachten muss, um seinen Anspruch gegen die Versicherung nicht zu gefährden.
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