Versicherungsarten - Welche verschiedenen Versicherungstypen gibt es?

Man unterscheidet im Versicherungsrecht zwischen verschiedenen Versicherungsarten.

Sachversicherungen

Mit Sachversicherungen sollen bestehende Risiken für bewegliche oder unbewegliche Gegenstände abgesichert werden. Für den Verbraucher am bekanntesten sind in der Gruppe der Sachversicherungen die Wohngebäudeversicherung, die Hausratversicherung und die KFZ-Kaskoversicherung. All diese Versicherungen schützen Sachwerte des Versicherungsnehmers und entschädigen den Versicherten im Falle des Verlustes oder der Beschädigung des versicherten Gegenstandes.

Haftpflichtversicherungen

Haftpflichtversicherungen sollen einem dahingegen das Risiko abnehmen, wenn man selber einen Schaden verursacht hat und nachfolgend von dritter Seite in Anspruch genommen wird. Verpflichtend hat beispielsweise jeder Halter eines Kraftfahrzeuges eine solche Haftpflichtversicherung abzuschließen und vorzuhalten. Wird mit dem KFZ ein Unfall verursacht, bei dem ein Dritter einen Schaden erleidet, so wird dieser Schaden von der Haftpflichtversicherung reguliert.

Haftpflichtversicherungen haben aber auch im Wirtschaftsleben eine große Bedeutung. Kein Unternehmen kommt heute mehr ohne eine eigene Betriebshaftpflichtversicherung aus, um das Risiko von im Ernstfall die Existenz bedrohenden Schadensersatzansprüchen Dritter zu minimieren. In diesem Zusammenhang werden von der Versicherungswirtschaft auch so genannte Produkthaftpflichtversicherungen angeboten, um von Produkten verursachte Schäden abzudecken.

Schließlich müssen auch Mitglieder bestimmter Berufsgruppen, die entweder besonders schadensträchtige Tätigkeiten ausführen oder deren Dienstleistungen bedeutende wirtschaftliche Konsequenzen haben können, eine eigene Haftpflichtversicherung vorhalten. So müssen beispielsweise Ärzte, Rechtsanwälte, Architekten und Notare gegenüber ihren Standesorganisationen den Bestand einer Berufshaftpflichtversicherung nachweisen, um überhaupt praktizieren zu dürfen. Verursacht beispielsweise ein Arzt oder Rechtsanwalt durch mangelhafte Leistung einem Patienten oder Mandanten einen Schaden, dann kann der Geschädigte sich mit Regressansprüchen nicht nur an den unmittelbaren Schadensverursacher, sondern auch an dessen Haftpflichtversicherer wenden.

Personenversicherungen

Weiter werden von den Versicherungen auch so genannte Personenversicherungen angeboten. Hierzu zählen die klassischen Versicherungen gegen Krankheit, Unfall, Berufsunfähigkeit und die Lebensversicherungen.

Vermögensschadensversicherungen

Die letzte große Gruppe der Versicherungen sind die so genannten Vermögensschadensversicherungen. Hierzu zählen beispielsweise die Rechtsschutzversicherungen, Betriebsunterbrechungsversicherungen oder auch Vertrauensschadensversicherungen, die von Unternehmen für den Fall vorgehalten werden können, dass von Unternehmensorganen dem Unternehmen vorsätzlich ein finanzieller Schaden zugefügt wurde.

Anwältin für Versicherungsrecht

Rechtsanwältin Eva Mustermann
Mustermann Kanzlei

Musterstraße 1
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