Was kostet ein Prozess gegen die Versicherung?

Die Frage, was eine gerichtliche Auseinandersetzung mit der eigenen Versicherung kostet, lässt sich natürlich nicht generell beantworten. Nerven in jedem Fall.

Die Belastung des eigenen Kontos steigt mit dem Wert, um den mit der Versicherung vor Gericht gestritten wird. Es sind mittlerweile zahlreiche Prozesskostenrechner im Internet verfügbar, die einem einen ersten Eindruck davon verschaffen, mit welchem konkreten Euro-Betrag man im Falle der Klage belastet wird.

Die Kosten setzen sich dabei im Wesentlichen aus, gut kalkulierbaren, Rechtsanwalts- und Gerichtsgebühren und, weniger gut kalkulierbaren, Kosten für einen möglicherweise notwendigen Sachverständigen zusammen. Ein Streit um eine Versicherungssumme von 5.000 Euro löst zum Beispiel in erster Instanz Anwaltsgebühren für einen Anwalt in Höhe von rund 700 Euro aus. Verliert man den Rechtsstreit, zahlt man auch den Anwalt der Versicherung mit einem Betrag in Höhe von rund 900 Euro. Hinzu addieren sich im Falle des Unterliegens Gerichtskosten in Höhe von rund 350 Euro.

Hat sich das Gericht zur Ermittlung des entscheidungserheblichen Sachverhaltes eines Sachverständigen bedient, so sind die Kosten für diesen Sachverständigen von der beweisbelasteten Partei im Verfahren zunächst vorzustrecken und bei einer Niederlage vor Gericht auch endgültig zu übernehmen. Je nach Aufwand, den der Sachverständige mit seinem Gutachten hat, können hier durchaus fünf- oder sechsstellige Beträge zu Buche schlagen.

Glücklich kann sich schätzen, wem für seine Auseinandersetzung mit der Versicherung der Rückgriff auf eine Rechtschutzversicherung möglich ist. Besteht eine solche Versicherung, trägt sie, eine erteilte Deckungszusage vorausgesetzt, grundsätzlich sämtliche Kosten auch eines verlorenen Prozesses.

Wer keine Rechtsschutzversicherung im Rücken hat, kann gegebenenfalls noch den Weg über einen der mittlerweile zahlreich am Markt vertretenen Prozessfinanzierer wählen. Diese Branche lebt davon, dass sie bei aussichtsreichen Prozessen deren Finanzierung übernimmt, um dann bei Prozesserfolg mit einem Prozentsatz X am monetären Erfolg zu partizipieren.

Prozessfinanzierer steigen in der Regel ab einer Klagesumme in Höhe von 100.000 Euro ein und prüfen die Erfolgsaussichten natürlich mehr als kritisch. Auseinandersetzungen mit Versicherungen interessieren dabei die Prozessfinanzierer dem Grunde nach immer, da sie mit der Versicherung zumindest einen solventen Schuldner am Ende des – erfolgreichen – Verfahrens haben. Es ist bei der Auswahl des Prozessfinanzierers durchaus empfehlenswert, nicht auf die allerneueste gegründete Prozessfinanzierungs-GmbH oder -AG zu setzen. Wird der Prozessfinanzierer nämlich im Laufe des angestrengten Klageverfahrens selber zahlungsunfähig und meldet er Insolvenz an, dann verbleibt die Kostenlast für die kompletten Prozesskosten beim Kläger. Verliert man also den Prozess ohne die Rückendeckung des – inzwischen insolventen – Prozessfinanzierers, können sich beträchtliche Zahlungspflichten ergeben.

Anwältin für Versicherungsrecht

Rechtsanwältin Eva Mustermann
Mustermann Kanzlei

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